FAQ  

 

FAQ
Häufig gestellte Fragen

 

Kann ich auch ohne Termin in die Sprechstunde kommen?

 

Brauche ich für einen Facharzt eine Überweisung?

 

Warum bekomme ich keine Massage verordnet, obwohl ich gesundheitlich davon sehr profitiere?

 

Warum bekomme ich genauso erschwert eine Folgeverordnung für Krankengymnastik wie Toiletten­papier in der Corona-Krise?

 

Welche Vorsorgeunter­suchungen entsprechen Kassenleistungen?

 

Werden Sie weiterhin in den Praxisräumen der Lindenstraße 40 praktizieren?

 

Was bedeuten eigentlich die Begriffe "gelegentlich", "häufig", "selten" etc. im Rahmen der Medikamentennebenwirkungen in Beipackzetteln oder in Aufklärungsgesprächen?

 

 

Kann ich auch ohne Termin in die Sprechstunde kommen?

 

Um Wartezeiten für unsere Patienten möglichst kurz zu halten, haben wir eine Terminsprechstunde. Sie sollten grundsätzlich versuchen einen Termin zu vereinbaren. Im Falle einer akuten Erkrankung dürfen Sie natürlich auch ohne Termin in unsere Sprechstunde kommen.
Unsere Terminpatienten haben aber - abgesehen von lebens­bedrohlichen Notfällen - in der Sprechstunde allerdings Vorrang, so dass Sie ohne Termin grundsätzlich auch mit Warte­zeiten rechnen müssen.
Wer ohne Termin kommt, sollte am besten direkt morgens zu Beginn unserer Sprechstunde kommen oder vorher anrufen und erfragen, zu welcher Zeit es vielleicht besser passt.
Bei dieser Auskunft handelt es sich allerdings dann immer noch um keinen regulär vereinbarten Termin, so dass Sie leider immer noch mit Wartezeiten rechnen müssen.
Ohne Termin ist nur eine kurze ärztliche Vorstellung wegen einer akuten Erkrankung/Verletzung möglich. Für eingehendere Probleme wird dann ein neuer Termin vereinbart. Unsere Mitarbeiterinnen sind angehalten zu prüfen, ob es sich im beschriebenen Falle um einen Notfall handelt (bzw. werden ärztliche Rücksprache halten) oder ob Patienten, die ohne einen akuten Notfall-Grund kommen, mit einem Termin wieder nach Hause geschickt werden können.

 


 

 

Brauche ich für einen Facharzt eine Überweisung?

 

Ärzte aus den radiologischen Teilgebieten wie z.B. Nuklear­mediziner, Radiologen und auch Ärzte mit eingeschränkter Zulassung (z.B. Krankenhaus- bzw. Spezial­ambulanzen) können nur mittels Überweisung aufgesucht werden. Dies ist sozusagen ein Arbeitsauftrag an den jeweiligen Fachspezialisten.
Alle anderen Ärzte dürfen Sie zwar auch grundsätzlich ohne eine Überweisung aufsuchen, allerdings besteht die Möglich­keit, dass manche Fachärzte auf eine Überweisung bestehen. Im Zweifel bitten wir Sie daher Rücksprache mit dem jeweiligen Facharzt zu halten.
Man sollte zudem aber auch wissen, dass eine Überweisung normalerweise mit einer im Regelfalle schriftlichen Rück­meldung in Form eines Arztberichts an den über­weisenden Arzt (z.B. Hausarzt) einhergeht, der dann die Befunde ausführlich mit Ihnen nach­besprechen kann.
Nicht selten erfahren die Patienten erst bei diesem Gespräch, was bei einzelnen Untersuch­ungen tatsächlich raus­gekommen ist.

 


 

 

Warum bekomme ich keine Massage verordnet, obwohl ich gesundheitlich davon sehr profitiere?

 

Da Massagen regelhaft leider nicht zu einer dauerhaften Beschwerdebesserung führen, sind sie nur in Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Eine häufige Ursache für Rückenschmerzen wie z.B. Wirbelgelenk-Blockaden können wir z.T. auch selbst manualtherapeutisch bzw. alter­nativ medizinisch lösen.

 


 

 

Warum bekomme ich genauso erschwert eine Folgeverordnung für Krankengymnastik wie Toiletten­papier in der Corona-Krise?

 

Die Anzahl von Heilmittel­verordnungen ist in der Regel begrenzt. Erreicht man die Grenzanzahl der Therapien, dann müssen weitere Verordnungen gesondert begründet werden. Hierfür ist regelhaft ein Facharzt notwendig.
Selbst wenn eine Therapie sinnvoll und begründet erscheint und wir keine weiteren Therapien verordnen dürfen, kann es sein, dass Ihnen diese vom betreffenden Facharzt verordnet werden können.

 


 

 

Welche Vorsorgeunter­suchungen entsprechen Kassenleistungen?


Für Männer (Kranken­kassenleistung)
Die nachfolgend chronologisch aufgeführten Untersuchungen werden von gesetzlichen Kranken­kassen finanziell getragen.
Bei Interesse sprechen Sie uns gern an.

 

Gesundheits-Check:
ab 18 - 35 Jahren einmalig und danach alle 3 Jahre (enthält Anamnese­erhebung, körperliche Untersuchung, Blutentnahme und individuelle Beratung)

 

Hautkrebs-Screening:
ab 35 Jahren alle 2 Jahre

 

Krebsvorsorge für Männer:
ab 45 Jahren jährlich möglich (enthält Untersuchung der Geschlechtsorgane incl. Prostata)

 

Darmkrebsfrüherkennung:
ab 50 - 54 Jahren jährlich und
ab 55 Jahren alle 2 Jahre

 

Darmspiegelung:
ab 50 Jahren einmalig,
dann Wiederholung alle 10 Jahre


Für Frauen (Kranken­kassenleistung)
Diese Vorsorgeuntersuchungen werden ebenfalls von den gesetzlichen Kranken­kassen finanziell getragen.
Bei Interesse sprechen Sie uns gern an.

 

Gesundheits-Check:
ab 18 - 35 Jahren einmalig und danach alle 3 Jahre (enthält Anamnese­erhebung, körperliche Untersuchung, Blutentnahme und individuelle Beratung)

 

Krebsvorsorge für Frauen:
ab 20 Jahren jährlich (Geschlechtsorgane)

 

Brustkrebsfrüherkennung:
ab 30 Jahren jährlich

 

Hautkrebs-Screening:
ab 35 Jahren alle 2 Jahre

 

Darmkrebsfrüherkennung:
ab 50 - 54 Jahre jährlich und ab 55 Jahren alle 2 Jahre

 

Darmspiegelung:
ab 55 Jahren einmalig, dann Wiederholung alle 10 Jahre

 

Mammographie
ab 50 - 69 Jahren alle 2 Jahre

 

 


 

 

Werden Sie weiterhin in den Praxisräumen der Lindenstraße 40 praktizieren?

 

Tatsächlich ist es so, dass die Praxis zunächst einmal in der Lindenstraße fortgeführt wird. Aktuell bin ich aber parallel dabei die neuen Praxisräume für Sie zu planen und neu zu gestalten, damit Sie als Patient so weiterhin bestmöglich in einer modernen Praxis untersucht, behandelt und betreut werden können. Sobald sich weitere veröffentlichungs­würdige Informationen zum Praxisort, Neueröffnung etc. ergeben, werde ich Sie gern auf diesem oder ähnlichen Kanälen auf dem Laufenden halten.
Schauen Sie also regelmäßig mal auf unserer Homepage vorbei - wir freuen uns!

 


 

 

Was bedeuten eigentlich die Begriffe "gelegentlich", "häufig", "selten" etc. im Rahmen der Medikamentennebenwirkungen in Beipackzetteln oder in Aufklärungsgesprächen?

 

Wenn Sie als Patient sich genauer für Ihre Medikamente und Maßnahmen interessieren, dann ist das genau richtig so! Schließlich sollen - bei manchmal fehlendem Alternativangebot - genau mittels dieser Maßnahmen hoffentlich positive, die Erkrankung zügig bessernde Effekte einkehren.
Nun kann es passieren, dass im Rahmen eines Aufklärungs­gesprächs oder in Beipackzetteln Begriffe wie "häufig", "gelegentlich" oder "selten" aufkommen, die Ihnen als Nicht-Mediziner nicht genau genug verraten, wie häufig nun bestimmte beschriebene Neben­wirkungen auftreten dürfen und genau hier setzt unsere Erklärung für Sie an:

 

sehr häufig: mehr als einer von zehn Behandelten (>1/10)

 

häufig: weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten (zwischen <1/10 und >1/100)

 

gelegentlich: weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1.000 Behandelten (zwischen <1/100 und > 1/1.000)

 

selten: weniger als 1 von 1.000 aber mehr als 1 von 10.000 Behandelten (zwischen <1/1.000 und >1/10.000)

 

sehr selten: weniger als 1 von 10.000 Behandelten, einschließlich Einzelfälle (<1/10.000)

 

Es sind und bleiben allerdings nur ORIENTIERENDE ANGABEN. Das dürfen Sie bei aller Wissenschaft bitte nicht vergessen!